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Steuer: Gold, Silber und andere Edelmetalle

Mehrwertsteuer, Differenzbesteuerung, Abgeltungssteuer, Versteuerung von Gewinnen? Hier alles zur Besteuerung von Gold, Silber oder anderen Edelmetall-Investments. Dazu Tipps, wie man auf legale Weise dem Finanzamt ein Schnippchen schlägt.

Steuer: Gold, Silber und andere Edelmetalle

Das Wichtigste in Kürze

  • Kauf von physischem Anlagegold mehrwertsteuerfrei
  • Alle anderen physischen Edelmetalle mehrwertsteuerpflichtig
  • Silber- und Platinmünzen aber oft mit günstiger Differenzbesteuerung
  • Tipp: Edelmetalle 1 Jahr behalten, dann sind Gewinne steuerfrei
  • ETC-Kauf derzeit mehrwertsteuerfrei, aber Disikussion um Abgeltungsteuer

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen sind nur eine allgemeinen Einführung ins Thema und gelten nur für Deutschland. Sie ersetzen nicht den Gang zum Steuerberater. Stand: Januar 2021/ Quelle: Gold.de

Überblick: Steuern für Edelmetalle beim Kauf

EdelmetallKauf vom HändlerZollfreilager
Goldmünzensteuerfrei (Anlagegold)steuerfrei
Goldbarrensteuerfrei (Anlagegold)steuerfrei
Silbermünzenzzgl. 19 % MwSt oder Differenzbesteuerungsteuerfrei
Silberbarrenzzgl. 19 % MwStsteuerfrei
Münzbarren aus Silberzzgl. 19 % MwSt oder Differenzbesteuerungsteuerfrei
Platinmünzenzzgl. 19 % MwSt oder Differenzbesteuerungsteuerfrei
Platinbarrenzzgl. 19 % MwStsteuerfrei
Palladiumzzgl. 19 % MwSt (Münzen und Barren)steuerfrei
Rhodiumzzgl. 19 % MwSt (Münzen und Barren)steuerfrei
Quelle: Gold.de

Steuern auf Gold

Mehrwertsteuer auf Goldmünzen und Goldbarren mehrwertsteuerfrei

Beim Kauf von Anlagegold fällt keine Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer an. Als Anlagegold bezeichnet man Goldbarren oder Goldmünzen, die alle in der EU-Richtlinie 98/80/EG1festgelegten Kriterien erfüllen:

  • Goldmünzen: Goldmünzen gelten als Anlagegold, wenn sie einen Feingehalt (Goldanteil) von mindestens 900 / 1000 aufweisen und im Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren. Der Preis für die Münze darf nicht mehr als 80 Prozent über dem Offenmarktwert des enthaltenen Goldes liegen. Alle gängigen Anlagemünzen wie der „Krügerrand”, der “Maple Leaf”, der “Wiener Philharmoniker”, das “Känguru” oder der “China Panda” erfüllen diese Voraussetzungen. Bei deutschen Gedenkmünzen aus Gold wie dem Goldeuro handelt es sich in der Regel ebenfalls um Anlagegold.Bei anderen ausländischer Goldmünzen lässt sich anhand dieses jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Verzeichnisses der befreiten Goldmünzen prüfen, ob sie als Anlagegold klassifiziert sind oder nicht. Stimmen Ausgabeland und Nennwert mit einer in der Liste aufgeführten Münzen überein, ist keine Mehrwertsteuer zu zahlen.
  • Goldbarren: Gold in Form von Barren oder Plättchen gilt als Anlagegold, wenn es einen Feingehalt von mindestens 995/1000 aufweist. Die im Handel erhältlichen Goldbarren aller bekannten deutschen und internationalen Hersteller wie Heraeus, Umicore, Argor Heraeus, Valcambi oder Metalor erfüllen dieses Voraussetzung und werden folglich ohne Mehrwertsteuer verkauft.
  • Altgold und historische Goldmünzen: Der Kauf ist mehrwertsteuerpflichtig

Steuern auf Gewinne beim Gold Verkauf

Die Finanzbehörden behandeln Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold als ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EstG. Das heißt, Gewinne aus dem Verkauf von Münzen oder Barren sind steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens 1 Jahr beträgt. Wird vor dieser Jahresfrist verkauft, dann fällt Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz an. Es gilt dabei aber eine Freigrenze von 600 Euro. 

Die Regelung gilt sowohl für Anlagegold als auch für Altgold.

Steuern auf Silber

Mehrwertsteuer auf Silbermünzen und Silberbarren

  • Silbermünzen: Beim Kauf von Silbermünzen sowie Münzbarren aus Silber kommen 19% Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer hinzu. Es gibt jedoch ein – völlig legales – steuerrechtliches Schlupfloch, mit dem Händler diesen vollen Satz von 19% umgehen können: Die Differenzbesteuerung. Diese kann für Münzen aus Silber angewendet werden, die aus dem Nicht-EU-Ausland importiert werden, wie etwa Maple Leaf Silber (Kanada), Kookaburra Silber (Australien), Panda Silber (China), oder American Eagle Silber (USA).Das funktioniert wie folgt: Der Händler oder dessen Lieferant zahlt für die Einfuhr der Münzen aus solchen Ländern nur 7 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Beim Verkauf wird dann lediglich die Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem Bruttoverkaufspreis, also die Gewinnmarge des Händlers, mit 19 Prozent besteuert. Daher der Name Differenzbesteuerung. Im Endeffekt bedeutet die Anwendung der Differenzbesteuerung, dass der Steuer-Zuschlag für den Käufer deutlich weniger als 19% beträgt. Da die ebenfalls mögliche Anwendung der normalen Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer auf den vollen Verkaufspreis einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz bedeuten würde, ist die Differenzbesteuerung heute das vorherrschende Modell beim Verkauf von Silbermünzen.
  • Silberbarren: Für Silberbarren findet die Differenzbesteuerung keine Anwendung. Beim Kauf wird der vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig.
  • Münzbarren aus Silber: Wie bei Münzen aus Silber, so kann auch bei Silbermünzbarren die Differenzbesteuerung Anwendung finden.

Steuern auf Gewinne beim Silber Verkauf

Beim Verkauf von physischem Silber gelten dieselben Regeln wie beim Goldverkauf. Gewinne aus dem Verkauf von Münzen oder Barren sind steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens 1 Jahr beträgt. Wird vor dieser Jahresfrist verkauft, dann fällt Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz an. Es gilt dabei aber eine Freigrenze von 600 Euro. 

Weitere Edelmetalle: Platin, Palladium, Rhodium

Mehrwertsteuer beim Kauf

Bei Platinmünzen gibt es gelegentlich Angebote mit der günstigen Differenzbesteuerung. Ansonsten gilt bei Münzen oder Barren aus Platin, Palladium oder anderen Edelmetallen der übliche Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Steuern auf Gewinne beim Verkauf

Beim Verkauf von Platin, Palladium, Rhodium oder anderen Edelmetallen gilt: Gewinne aus dem Verkauf von Münzen oder Barren sind steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens 1 Jahr beträgt. Wird vor dieser Jahresfrist verkauft, dann fällt Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz an. Es gilt dabei aber eine Freigrenze von 600 Euro.

Zollfreilager

Zollfreilager sind eine legale Möglichkeit, die hierzulande beim Kauf anfallende Mehrwertsteuer zu umgehen. Bei Goldmünzen oder Goldbarren ist dieser Aspekt uninteressant, da Goldkauf sowieso mehrwertsteuerfrei ist. Wer aber andere Edelmetalle wie etwa Silber, Platin oder Palladium mehrwertsteuerfrei kaufen möchte, für den ist das durchaus eine Option. Kauf und Lagerung müssen aber in dem Zollfreilager stattfinden. Für die Lagerung fallen natürlich Kosten an, und die Edelmetalle lagern im Ausland. 

Steuern bei Kauf & Verkauf von privat

Beim Kauf von Edelmetallen von einer Privatperson fallen grundsätzlich keine Steuern an. Auch der Gewinn beim Verkauf ist steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens 1 Jahr betrug. Wer vor dieser Jahresfrist verkauft, muss den Gewinn versteuern zum persönlichen Einkommensteuersatz. Es gilt dann aber eine Freigrenze von 600 Euro.

Steuern bei Goldminenaktien

Gewinne aus dem Verkauf von Goldminenaktien unterliegen wie alle anderen Aktiengewinne grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Für ausländische Aktien oder Fonds gelten möglicherweise weitere Steuerregelungen.

Besteuerung von Xetra-Gold und anderen Gold-ETCs

Xetra-Gold oder EUWAX Gold II sind mit physischem Gold hinterlegte ETCs (= Exchange Traded Commodities, auch Papiergold genannt). Im Mai 2015 verfügte der Bundesfinanzhof, dass derartige Zertifikate, sofern sie einen verbrieften Lieferanspruch auf Gold darstellen, steuerlich gleich behandelt werden müssen wie Münzen und Barren. Gewinne sind also steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Das Urteil beendete jahrelange Diskussionen und galt zunächst nur für Xetra Gold, fand aber auch bald Anwendung für EUWAX Gold II.

Einen weiteres Urteil mit Signalwirkung markierte eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom Juni 2020. Demzufolge unterliegt auch der ETC Gold Bullion Securities von „Wisdom Tree“ (ISIN: DE000A0LP781, WKN A0LP78) nicht der Abgeltungssteuer. Dieses Urteil ist insofern bemerkenswert, da die Befreiung von der Abgeltungssteuer erstmalig auch für einen ausländischen Gold-ETC festgestellt wurde. 

Dennoch will die Diskussion um eine Abgeltungssteuer für Gold-ETCs nicht enden. So sorgte im Juli 2020 ein Gesetzentwurf für Unruhe unter Anlegern, demzufolge für derartige Zertifikate ab 2021 die Abgeltungssteuer (wieder) eingeführt werden sollte. Zwar ist das Vorhaben – fürs Erste? – vom Tisch, die Verunsicherung freilich bleibt.

Anleger, die in solche Gold-ETCs investieren wollen, sollten daher die steuerlichen Diskussionen verfolgen. GOLD.DE dokumentiert den laufenden Stand der Diskussion hier: Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Abgeltungssteuer für ETCs

Abgeltungssteuer: Was ist das?

Abgeltungssteuer, gelegentlich auch Kapitalertragssteuer genannt, wird fällig bei Kapitaleinkünften. Dazu zählen etwa Zinserträge, Kursgewinne aus Aktienverkäufen oder Dividenden. Gibt es hier Erträge oder Gewinne, dann behält die depotführende Bank einen pauschalen Abzug in Höhe von 25 % ein und führt diesen ab an das Finanzamt. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer. Gewinne könnten mit Verlusten gegengerechnet werden. 

Von der Abgeltungsteuer befreit sind Kapitaleinkünfte, die unterhalb der Grenze des Sparerfreibetrages liegen. Diese Grenze liegt, Stand November 2020, bei 801 Euro für Ledige und 1602 Euro bei Verheirateten. Voraussetzung: Man muss seiner Bank hierfür einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. 

In der Summe beläuft sich die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag auf 26,375 Prozent. Für Mitglieder einer Kirche wird zusätzlich Kirchensteuer fällig, sodass sich die Gesamtsteuerbelastung abhängig vom Bundesland auf 27,82 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) beziehungsweise 27,99 Prozent (alle anderen Bundesländer) beläuft. 

Stand: November 2020

Tipps: Steuern vermeiden ganz legal

  • Beim Kauf von Anlagegold fällt, im Gegensatz zu anderen Edelmetallen, keine Mehrwertsteuer an
  • Wer Silber oder andere Edelmetalle kaufen will: Auf Angebote achten mit der günstigeren Differenzbesteuerung
  • Zollfreilager empfehlen sich, wer beim Kauf von Silber oder anderen Edelmetallen die Mehrwertsteuer komplett umgehen will. Nachteil: Die Edelmetalle liegen im Ausland
  • Um die Besteuerung von Verkaufsgewinnen zu vermeiden (umgangssprachlich auch: „Spekulationssteuer“), das Edelmetall-Investment mindestens 1 Jahr halten
  • Wird vor dieser Jahresfrist verkauft, dann gilt die Freigrenze von 600 Euro. Für Details Steuerberater konsultieren.
  • Wer „Papiergold“ bevorzugt, der profitiert von günstigen Regelungen für die Gold-ETCs „Xetra-Gold“ oder „EUWAX Gold II“. Stand November 2020 werden diese ETCs steuerlich Münzen oder Barren gleichgestellt.

2 thoughts on “Steuer: Gold, Silber und andere Edelmetalle

  1. Danke für den wertvollen Beitrag zum Thema Edelmetalle. Meine Oma hat Gold in Form von Schmuck, alten Goldmünzen und Barren, sie möchte ihr Gold jetzt verkaufen. Gut zu wissen, dass Gewinne aus dem Verkauf von Münzen oder Barren steuerfrei sind.

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